Immer gut abgesichert

#freshBIKE

Ammerländer Versicherung

freshBIKE - Sonderprodukt Fahrradversicherung

Fahrrad-Vollkaskoversicherung für  Pedelecs / E-Bikes / Fahrräder / Diensträder und Lastenräder

Versicherungsschutz jetzt auch für gebrauchte Räder!
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Sind Sie regelmäßig mit Ihrem Pedelec, E-Bike oder Fahrrad unterwegs? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Fahrradversicherung. Mit dieser sind Sie gegen alle Gefahren – ob Fahrraddiebstahl oder Beschädigung, zum Beispiel durch einen Sturz – bestens geschützt. Und gegen Vandalismus sind Sie natürlich auch abgesichert.

Schon gewusst?
5/5

Die neue Studie des Analyseinstituts ServiceValue in Kooperation mit BILD hat ergeben: Unsere Versicherung wird überdurchschnittlich oft von ihren Kunden weiterempfohlen. Sie sind daher als E-Bike Versicherer mit dem Prädikat „Sehr hohe Empfehlung“ ausgezeichnet worden.

Unser Fahrradversicherung FAQ

Versicherbar in der Fahrradversicherung sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 15.000,- EURO einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.

Sicherungen

Das Fahrrad muss jederzeit bei Nichtgebrauch mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert sein.

In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude/Raum/Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift

Rahmen-/Codierungsnummer

Fahrräder (auch aus Carbon), welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codiert werden.

Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden.

Ausnahme Onlineshop:

Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.

Antragsaufnahme

Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen werden grundsätzlich nicht gezeichnet.

Vertragsbeginn/-ablauf

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.

Vertragsdauer

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist. Im Classic Schutz gilt für beide Vertragsparteien hierfür eine Frist von drei Monaten vor dem Ablauf des Versicherungsjahres. Im Exclusiv und Excellent Schutz gilt für den Versicherungsnehmer eine Frist von einem Tag.

Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder

Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl.

Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.

In der Fahrradversicherung sind folgende Fahrräder nicht versicherbar:

  • Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden/ nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
    • Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
  • Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
  • Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
  • Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
  • Eigenbauten
  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
  • Dirt-Bikes
  • Pedelecs/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
  • Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz).

Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt, sind nicht versicherbar!

In der E-Bike Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad versichert einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.

Versicherbar sind privat genutzte Fahrräder einschließlich der Teile gemäß Absatz 1 mit einem Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 15.000,- EURO.

Der Nachweis hat durch die Original-Händlerrechnung, mit Angabe der Rahmennummer sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen. Auf die Angabe der Rahmennummer auf der  Fahrradrechnung kann verzichtet werden, wenn das versicherte Fahrrad über einen Onlineshop gekauft wurde. Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die vorbezeichneten Unterlagen und ohne den Privatkaufvertrag erworben wurden.

Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute Carbon-gefertigte Teile.

Fahrrad und Fahrradteile

  • Neuwertentschädigung, max. 15.000,- EURO
  • Diebstahl des Fahrrades
  • Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl
  • Teilediebstahl 
  • Reparatur infolge von
    • Unfall (auch mit einem Transportmittel)
    • Vandalismus
    • Fall- oder Sturzschäden
    • Brand, Explosion, Blitzschlag
    • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
    • Verschleiß (in den Tarifen Exclusiv/ Excellent auch Reifen und Bremsen) max. 5 Jahre
    • Bedienungsfehlern / unsachgemäße Handhabung
    • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
  • Grobe Fahrlässigkeit

Fahrradzubehör und Fahrradgepäck

Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug / Flickzeug, Werkzeugtasche, Zelt

Schäden durch:

  • Diebstahl, Raub, Vandalismus
  • Unfall mit dem versicherten Fahrrad
  • Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
  • Feuer

Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EURO und je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt. Im Tarif Excellent ist die Entschädigung auf 1.500 EUR und je versicherter Sache auf 500,- EUR begrenzt.

Fahrrad-Schutzbrief (Tarif EXCLUSIV und EXCELLENT)

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe direkt vor Ort
  • Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
  • Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
  • Bergung
  • Leih-/Mietfahrrad
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Übernachtung im Notfall
  • Werkstattvermittlung

Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder

Ergänzend zu dem versicherten Pedelec/E-Bike besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl. Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.

In der Fahrradversicherung ist nicht versichert:

  • Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden
  • Fahrräder, welche nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
  • Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 10.000,- EURO
  • Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt
  • Fahrräder ohne Rahmen-/Codierungsnummer
  • Elektrofahrräder/E-Bikes/Pedelecs sowie alle übrigen Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Eigenbauten
  • Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
  • Carbon-Fahrräder
  • Dirt-Bikes
  • Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
  • Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)

Nicht versichert sind auch:

  • Eigenbauten;
  • Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen);
  • Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;
  • Elektrofahrräder/ E-Bikes/ Pedelecs, sowie alle übrigen Fahrräder mit Hilfsmotor;
  • Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen;
  • Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen;
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat;
  • Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
  • Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.
  • Schäden durch Verschleiß, Alterung/ Materialermüdung (z. B. Versprödung der Reifen) sowie Abnutzung durch Beanspruchung an Reifen und Bremsbelägen;
  • Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung
    des Verkäufers fallen,
  • Schäden durch Rost oder Oxidation,
  • Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen
    entstehen.
  • Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
  • Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
  • Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.

In der Fahrradversicherung gilt für das Fahrradschloss:

Bedingungsgemäß muss das Fahrrad mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss verschlossen werden.
  1. 1. Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen werden.

    Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang ‚auf übliche Art und Weise‘. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Rahmen- und Zahlenschlösser sind hiervon ausgeschlossen.

    Das Fahrrad sollte jedoch als angeschlossen erkennbar, und das Schloss natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in ‚verkehrsüblicher Weise‘ als angeschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.

    Zur Sicherung des Fahrrades können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden. Eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen. 

     

  2. Rechnungen des versicherten Fahrrades und des Schlosses müssen aufbewahrt werden. Sollte eine Rechnung nicht vorliegen, so benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über die Art und Marke des Schlosses. Sie könnten bspw. bei einem Fahrradhändler eine solche Bestätigung einholen.

  3. Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Es müssen Anschlussmöglichkeiten mit anderen Sicherheitsschlösser bestehen. Die Kombinationsschlösser mit einem Rahmenschloss und dazugehöriger Einsteck-Kette (z.B. der Marken:  AXA, Abus, Trelock, Kryptonite etc.) sind in der Fahrradvollkasko als Sicherheitsschloss eingestuft.

  4. Das gegenseitige Verketten von Fahrrädern erfüllt die Mindestsicherung nicht

In der Fahrradversicherung gilt, dass Fahrräder, welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei codiert werden.

Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden.

Ausnahme Onlineshop:
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.

In der Fahrradversicherung gilt ein gebrauchtes Fahrrad:

Um den Neuwert im Schadensfall nachzuweisen benötigt der Versicherungsnehmer in der Fahrradvollkaskoversicherung die

  • Ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und 
  • Nachweis über den Kauf des Rades (z.B. Privatkaufvertrag).

Nur der Privatkaufvertrag alleine ist als Nachweis nicht ausreichend.

In der Fahrradversicherung gilt für die Bestimmung der Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.

Kaufpreis ist der Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Fahrrades. Es ist der Preis, den Sie beim Kauf einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt haben und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist. Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Der Anteil dieser nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile darf 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.

Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Fahrräder die älter als drei Jahre sind, können nicht versichert werden.

Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

In der Fahrradversicherung gilt für den Kaufpreis:

Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 10.000,- EURO  bzw. im Tarif Excellent 15.000,-  EUR einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Andernfalls ist eine Versicherung nicht möglich.